Notfall am Hochzeitstag: Betrunkener stört die Feierlichkeit

 

Im Überschwang der Feier, bei heißen Wetter oder auch einfach, weil der Gast dafür bekannt ist: Es kann im Rahmen einer Familienfeier dazu kommen, dass ein Gast „über den Durst“ trinkt und mit dem Betrunkensein die Feierlichkeit stört. Zumeist ist es für weitere Gäste unangenehm, mit dem Betrunkenen umgehen zu müssen. Im schlimmsten Fall stört der Gast so zudem Abläufe der Feier beispielsweise durch Herbeirufen in die Traumesse, Unterbrechen von Programmpunkten, Anzetteln eines Familienstreites usw. Als Gastgeber möchte man weiterhin sicherlich nicht, dass sich der Gast blamiert und die Blamage evt. Auf das Brautpaar zurückfällt.

 

Für solche Fälle sollten bestimmte Personen gebrieft sein, die eingreifen können. Dies können z.B. die Trauzeugen sein. Im besten Fall sind es durchsetzungsstarke Gäste, denn Betrunkene können „Sitzfleisch“ beweisen oder per aufwendiger Diskussion versuchen, das Eingreifen aufzuhalten. Das Brautpaar selbst sollte sich in diesem Fall heraushalten und weiter die Feier genießen.

 

Es ist empfehlenswert, keinen großen „Aufwind“ vom Eingreifen zu verursachen. Im besten Fall wird ein Taxi bestellt oder ein Fahrer bestimmt, der Betrunkene wird dezent zur Seite geben und freundlich aber sehr bestimmt nun zu gehen. Auch wenn es viel Überredungskunst kosten sollte, der betrunkene Gast sollte in jedem Fall von der Feier nach Hause oder ins Hotel gebracht werden. Dabei entstehende Kosten können natürlich am Tag nach der Feier von dem Gast eingefordert werden.