Notfall am Hochzeitstag: Einer der Hauptbeteiligten fällt aus

 

Es passiert zumeist nicht, jedoch ist keine Festgesellschaft davor gefeit: Wie soll damit umgegangen werden wenn einer der Hauptbeteiligten bei der Feier ausfällt z.B. einer der Trauzeugen oder die Brautmutter? Wie soll reagiert werden wenn ein gebuchter Dienstleister aus Krankheitsgründen nicht erscheint etwa der Fotograf? Und wie soll verfahren werden wenn einer der Brautleute ausfällt?

 

Hier muss unterschieden werden, wer genau ausfällt. Sollten Personen wegfallen, die emotional für das Brautpaar wichtig sind, jedoch keine konkreten Aufgaben auf der Feier haben, z.B. die Brauteltern so ist es an dem Brautpaar zu entscheiden, ob diese die Feier absagen wollen oder ob die Feier dennoch stattfinden soll. Es kann hilfreich sein, dies mit der ausfallenden Person zu besprechen. Da im Regelfall viel „an diesem Tag dranhängt“, Gäste z.B. lange Anreisen und Hotels gebucht haben, Dienstleister bezahlt werden müssen (unabhängig davon, ob die Leistung erbracht wird oder nicht) sollte wenn möglich dennoch gefeiert werden.

 

Fällt einer der Personen aus, die eine Aufgabe auf der Feier übernehmen z.B. Trauzeugen, so sollte im Voraus schon einmal besprochen worden sein, ob und wenn so, wer als Ersatz einspringen kann. Wenn Dienstleister wie DJs oder Videografen gebucht werden, dann ist es sinnvoll, vorher abzuklären, was im Falle eines Ausfalls passiert, ob beispielsweise ein Kollege einspringen kann.

 

Sollte einer der Brautleute ausfallen, so steht fest, dass der Hochzeitstag nicht begangen werden kann. Es ist in diesem Falle wichtig, so schnell wie möglich zu handeln: Den Gästen muss Bescheid gegeben werden, damit wenn möglich die Anreise noch verhindert oder abgebrochen werden kann und mögliche Hotelzimmer storniert werden können. Allen gebuchten Dienstleistern muss sehr zeitnah Bescheid gegeben werden. Oft werden Ausfallzahlungen verlangt, je nachdem wie früh bzw. spät die Dienstleistung storniert wurde wird anteilig ein Betrag verlangt.

Um sich gegen diese Ausfall- und Stornokosten zu versichern, ist es möglich eine Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen. Häufig auch als „Hochzeitsversicherung“ betitelt übernimmt der Versicherer im Falle eines Personenausfalls z.B. durch Krankheit etwa den Ersatz der vom Saalbetrieb vertraglich geschuldeten Arrangementkosten für den Ausfall der Feier bis zu einer im Vertrag festgelegten Geldsumme. Im Vertrag muss ebenfalls angegeben werde, welche Personen versichert sein sollen (beispielsweise Braut und Bräutigam).

Hinweis: Die Ausfallversicherungen, auch Hochzeitsversicherung genannt, müssen im Regelfall mit einem zeitlichen Abstand zum Hochzeitstag (z.B. mind. 30 Tage) abgeschlossen und bezahlt werden.

Klicktipp: Was ist zu tun, wenn einer der Dienstleister ausfällt?