Was passiert, wenn etwas dazwischen kommt? – Versicherungsschutz für den Hochzeitstag

Nahezu alle Risiken können heute versichert werden. Aber was passiert, wenn die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden muss? Damit nicht alle finanziellen Aufwendungen verloren sind, aber dennoch die Ausstatter des Festes bezahlt werden, empfiehlt es sich, einen Versicherungsschutz für den Hochzeitstag abzuschließen, beispielsweise eine Ausfallversicherung.

Welche Leistungen umfasst eine Hochzeitsversicherung?

Der Versicherungsschutz für den Hochzeitstag greift, wenn unerwartete Ereignisse, die eine Risikoperson betreffen, dazu führen, dass die Hochzeit nicht stattfinden kann.

Als Risikopersonen gelten:

  • Braut und Bräutigam,
  • deren engsten Familienangehörigen, d.h. Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister.

Als unerwartete, versicherte Risiken gelten:

  • erheblicher Schaden am Eigentum der Brautleute, z.B. ein Wohnungsbrand sowie
  • der Tod, ein schwerer Unfall oder eine unerwartet schwere Erkrankung einer der Risikopersonen.

Ersetzt werden

  • die dem Veranstalter, dem Caterer bzw. dem Saalinhaber vertraglich geschuldeten Kosten bei Ausfall der Hochzeitsfeier.

 

Weitere, interessante Infos

  • Die meisten Versicherungen haften nur bis zu einem Höchstbetrag, der häufig um die 25.000€ liegt und fordern zudem eine Selbstbeteiligung, meist in Höhe von ca. 250€.
  • Die Hochzeitsversicherung sollte sofort bei der Buchung abgeschlossen werden. Andernfalls sollte sich das Brautpaar unbedingt über die Abschlussfristen informieren.
  • Ein Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie und sofern alle Fristen eingehalten wurden.
  • Viele Versicherungen bieten außerdem sinnvolle Zusatzversicherungen für z.B. den Polterabend an.

 

Der richtige Versicherungsschutz für den Hochzeitstag sichert vor finanziellen Schäden ab

Tritt tatsächlich ein unerwartetes Ereignisse ein, das dazu führt, die Hochzeit absagen zu müssen, ist das sehr tragisch. Aber wenigstens hat das Brautpaar dann den Kopf frei, um sich um den bzw. die Angehörige(n) zu kümmern und muss nicht um seine finanzielle Existenz fürchten.