Hinweise für das erfolgreiche Anlegen der Gästeliste

  • In erster Linie ist es wichtig, dass beim Erstellen einer Gästeliste nur die Gäste eingeladen werden, die das Hochzeitspaar auch wirklich auf der Feier dabei haben möchte. Vermieden werden sollten „Verlegenheitseinladungen“.
  • Im Regelfall wird bei jedem geladenen Gast auch, wenn vorhanden, der jeweilige Partner und, wenn gewünscht, die Kinder der Gäste eingeladen.
  • Die Gästeliste sollte von Braut und Bräutigam gemeinsam erstellt werden. Dabei sollten beide das gleiche Mitspracherecht bei der Entscheidung für oder gegen potentielle Gäste haben.
  • Es kann sinnvoll sein, Personen einzuladen, die dem Paar eventuell nicht nahe stehen, aber eine andere, z.B. geschäftliche Verbindung aufweisen. So kann das Einladen des Chefs beispielsweise ein gutes „Networking“ darstellen.
  • Es kann von Vorteil sein, die eigenen Eltern beim Anlegen der Hochzeitsgästeliste mit einzubeziehen. Diese können oft Erfahrungswerte bieten und haben zumeist den Überblick über Verwandtschaftsgrade.
  • Regelmässig sollte ein Blick auf die geplante Liste geworfen werden, um eventuell nötige Anpassungen vor der eigentlichen Einladung vornehmen zu können.
  • Die Erfahrung zeigt, dass es auch Absagen geben wird z.B. weil geladene Personen erkranken oder bereits eine Urlaubsreise gebucht haben. Mit einer Zusagequote von etwa 95% kann gerechnet werden. Jedoch sollten nur so viele Menschen eingeladen werden, wie auch bewirtet werden können und sollen, denn jeder potentielle Gast wird sich bemühen, die Einladung nicht auszuschlagen und daher kann es eventuell auch dazu kommen, dass jede einzelne geladene Person zusagt. Tipp: Die Quote der Zusagen kann durch das rechtzeitige Senden einer „Save-the-Date-Karte“ erhöht werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine 2. Gästeliste mit „Nachrückern“ anzulegen. Nachdem die Einladung herausgeschickt und die ersten Zu- und Absagen abgewartet wurden, können für die freigewordenen Plätze die Personen der 2. Gästeliste nachrücken. Bedacht werden muss dabei jedoch, dass sich diese Gäste möglicherweise als „2. Wahl“ fühlen.
  • Wenn bekannt ist, dass bestimmte Personen nicht miteinander harmonieren, kann es von Vorteil sein, die Hochzeitsgesellschaft aufzuteilen beispielsweise in Sektempfang, Kaffee und Kuchen oder Abendessen.
  • Profis bedenken bei der Erstellung der Hochzeitsgästeliste bereits, dass die Gäste später auch in Gruppen an den Tischen der Feierlocation platziert werden müssen. Ist bereits bekannt, wieviele Personen an einem Tisch Platz finden, so kann überlegt werden, welche Personengruppen zusammensitzen sollten und ob diese Gruppen geschlossen an die Tische passen. Es versteht sich von selbst, dass Personen, die dem Paar sehr wichtig sind, nicht ausgeladen werden sollten, nur weil diese etwa nicht mehr an den Cliquentisch passen.

Tipp: Im Internet finden sich Vorlagen für Gästelisten z.B. als pdf oder als Datei für Textbearbeitungsprogramme. So kann die Liste problemlos digital verwaltet oder ausgedruckt und ausgefüllt werden.